KAUF & VERKAUF VON IMMOBILIEN
& GRUNDSTÜCKSRECHT

Der Kauf einer Immobilie stellt eine erhebliche Investition dar. Wegen der großen Bedeutung eines Immobilienkaufs schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrages vor. Wir sorgen im Interesse von Verkäufer und Käufer für eine ausgewogene Vertragsgestaltung und sichern zugleich sämtliche Vertragsparteien bei der Vertragsabwicklung ab. Im Rahmen der Beurkundung erläutert Notar Kröner das mitunter nur schwer verständliche Vertragswerk.

Zur Vorbereitung eines Kaufvertrags bitten wir Sie, uns den ausgefüllten “Fragebogen Verkauf Immobilie” zukommen zu lassen oder unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten.

Bauträgerverträge sind eine „Spezialität“. Hier wird neben dem Grundstück ein vom Bauträger errichtetes Gebäude mit verkauft. Daraus ergeben sich besondere Erfordernisse für die Vertragsgestaltung. Notar Kröner achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Verbrauchervorschriften.

Bei der Bestellung von Grundpfandrechten Hypotheken / Grundschulden) und bei allen sonstigen im Grundbuch eintragbaren Rechten (z. B. Dienstbarkeiten oder Nießbrauch) sind wir Ihnen gerne behilflich und beraten Sie.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Fragebogen Kauf/Verkauf Immobilie