LETZWILLIGE VERFÜGUNG
& NACHLASSABWICKLUNG

Ein Testament ist in aller Regel unverzichtbar – für jedermann. Denn die gesetzlichen Regelungen des BGB sind meist unzureichend oder unpassend. Davon abgesehen lohnt es sich, die attraktiven Möglichkeiten, die Ihnen das Gesetz bei der Gestaltung Ihres „Letzten Willens“ bietet, zu nutzen. Steuerlich und persönlich.

Wir raten auch dringend davon ab, ein Testament auf Grundlage eines sog. Ratgebers selbst zu formulieren. Die weitaus meisten solcher Testamente sind fehlerhaft. Die Folgen eines an dieser Stelle fehlerhaften Testaments sind Unklarheiten, Streitigkeiten, Kosten und überhöhte Steuern.

Wir entwerfen zusammen mit Ihnen eine auf Ihre Familienverhältnisse und Ihr Vermögen maßgeschneiderte letztwillige Verfügung.

Zur Vorbereitung eines ersten Gesprächs über die Thematik können Sie uns den ausgefüllten Fragebogen “Letzwillige Verfügung” zukommen lassen oder unmittelbar mit uns in Kontakt treten.

Auch nach Eintritt eines Erbfalls unterstützen wir Sie, etwa bei der Beantragung des Erbscheins. Die Abgabe der sog. eidesstattlichen Versicherung bei dessen Beantragung ist zu beurkunden.

Einvernehmliche Erbauseinandersetzungsvereinbarungen werden bei uns (auch nach streitiger Auseinandersetzung) beurkundet.