VORSORGEVOLLMACHT
& PATIENTENVERFÜGUNG

Unverzichtbarer Teil der privaten Vorsorge sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Denn wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung Ihre Angelegenheiten temporär oder langfristig nicht mehr selbst regeln können, bestellt das Betreuungsgericht ansonsten (also wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt) einen amtlichen Betreuer für Sie; nicht selten eine Ihnen fremde Person. Entgegen landläufiger Meinung werden Sie eben nicht „automatisch“ durch Ihren Ehegatten vertreten. Vielmehr setzt dies das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht voraus.

Vermeiden Sie bei der Formulierung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Fehler; lassen Sie sich von uns beraten.

Wir erläutern Ihnen gerne, wo Sie die Vollmacht aufbewahren und registrieren lassen können.

Zur Vorbereitung entsprechender Dokumente bitten wir Sie, uns den ausgefüllten “Fragebogen Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung” zukommen zu lassen oder unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten.