FAMILIENRECHT & EHEVERTRAG

Ehepartner (Lebenspartner entsprechend) können vor oder während ihrer Ehe einen Ehevertrag miteinander schließen. Das ist mitunter sinnvoll, manchmal – zum Beispiel beim Vorhandensein von unternehmerisch gebundenem Vermögen – erforderlich.

Für den Fall einer Trennung kommt die notarielle Beurkundung einer SCHEIDUNGSVEREINBARUNG in Betracht; hier können Sie alle wesentlichen Scheidungsfolgen, etwa den güterrechtlichen Zugewinnausgleich sowie unterhaltsrechtliche Fragen regeln.

 

Zur Vorbereitung eines ersten Gesprächs über die Thematik können Sie uns den ausgefüllten “Fragebogen Ehevertrag” zukommen lassen oder unmittelbar mit uns in Kontakt treten.