Übergabevertrag und Schenkung
Was zu beachten ist
Mit einem Übergabevertrag oder Schenkungsvertrag übertragen Sie Vermögenswerte wie Immobilien oder andere bedeutende Vermögensgegenstände bereits zu Lebzeiten – häufig an Familienangehörige. Solche Übertragungen können entweder mit oder ohne Anrechnung auf einen zukünftigen Erbteil oder Pflichtteil erfolgen.
Diese Verträge sind rechtlich anspruchsvoll und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Häufig stellen sich dabei wichtige Fragen wie:
- Ist die Altersvorsorge für den Übergeber und seinen Ehepartner ausreichend abgesichert?
- Unter welchen Bedingungen ist ein Übergabevertrag widerrufbar?
- Kann die Immobilie auch nach der Übergabe noch vom Übergeber belastet oder anderweitig genutzt werden?
- Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Übertragung auf den Übergeber und den Beschenkten?
Notar Kröner nimmt sich ausführlich Zeit für Ihre individuellen Fragen und Anliegen und begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre persönlichen Ziele und die rechtlichen Rahmenbedingungen optimal berücksichtigen.
Zur Vorbereitung eines Erstgesprächs steht Ihnen unser speziell dafür entwickelter „Fragebogen Übergabevertrag“ zur Verfügung. Diesen können Sie ausgefüllt an uns zurücksenden, um unser Beratungsgespräch bestmöglich vorzubereiten.
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit direkt mit uns in Kontakt treten, um ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Leistungsportfolio
Praxisorientierte und pragmatische Leistungen insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:
Ihr Weg zu uns
Unsere Kanzleiräume befinden sich im Gewerbegebiet in Seligenstadt. Sie sind leicht erreichbar. Die Räumlichkeiten und die technische Büroausstattung entsprechen modernsten Standards. Unsere Mandanten finden ausreichend Parkplätze auch für größere Gruppen. Der Zugang zu den Kanzleiräumen ist barrierefrei. Im Haus befindet sich ein Aufzug.