Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Was zu beachten ist

Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind unverzichtbarer Bestandteil der privaten Vorsorge. Denn wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, entscheidet ohne entsprechende Vorsorge das Betreuungsgericht, wer Sie vertreten darf. Das Gericht bestellt dann häufig einen amtlichen Betreuer – möglicherweise eine Ihnen völlig fremde Person.

Entgegen der weit verbreiteten Annahme werden Ehegatten oder nahe Angehörige eben nicht automatisch bevollmächtigt, Entscheidungen für Sie zu treffen. Dazu ist eine ausdrücklich erteilte Vorsorgevollmacht notwendig.

Rechtssichere Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Notar Kröner unterstützt Sie dabei, Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung klar, rechtssicher und individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt zu gestalten. Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um:

  • Inhalt und Umfang der Vollmacht
  • Auswahl und Rechte des Bevollmächtigten
  • Verbindliche Formulierungen in der Patientenverfügung

So vermeiden Sie häufige Fehler, die später zu Unsicherheiten oder Streitigkeiten führen können.

Wir beraten Sie außerdem, wo und wie Sie Ihre Vorsorgedokumente sicher aufbewahren und amtlich registrieren lassen können. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente im Notfall schnell gefunden und berücksichtigt werden.

Zur Vorbereitung entsprechender Dokumente bitten wir Sie, uns den ausgefüllten „Fragebogen Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung“ zukommen zu lassen oder unmittelbar mit uns Kontakt aufzunehmen.

Leistungsportfolio

Praxisorientierte und pragmatische Leistungen insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:

Übergabevertrag und Schenkung

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Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücksrecht

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Letztwillige Verfügung und Nachlassabwicklung

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Handels- und Gesellschaftsrecht

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Familienrecht und Ehevertrag

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Ihr Weg zu uns

Unsere Kanzleiräume befinden sich im Gewerbegebiet in Seligenstadt. Sie sind leicht erreichbar. Die Räumlichkeiten und die technische Büroausstattung entsprechen modernsten Standards. Unsere Mandanten finden ausreichend Parkplätze auch für größere Gruppen. Der Zugang zu den Kanzleiräumen ist barrierefrei. Im Haus befindet sich ein Aufzug.

Notar Steffen Kröner

Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34
63500 Seligenstadt
(Zugang über Maximilian-Fratscher-Straße)

Telefon: +49 6182 77 26 0
Telefax: +49 6182 77 26 295
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