ÜBERGABEVERTRAG & SCHENKUNG

Im Rahmen eines sogenannten Übergabevertrags wird eine Sache (zum Beispiel eine Immobile) zu Lebzeiten mit oder ohne Anrechnung auf den Erbteil oder Pflichtteil auf einen Anderen (in aller Regel ein Familienmitglied) übertragen. Übergabevertrag und Schenkungsvertrag sind rechtlich komplex. Sie beinhalten regelmäßig Regelungen etwa zu den folgenden Fragen:

 

  • Ist die Altersversorgung des Übergebers und seines Ehegatten sichergestellt?
  • Kann ein Übergabevertrag (unter bestimmten Umständen) widerrufen werden?
  • Kann der Übergeber „seine“ Immobilie nach Übergabe noch belasten?
  • Wie ist die steuerliche Situation?

 

Beratung ist sinnvoll. Zudem bedürfen Übergabevertrag und Schenkungsvertrag der notariellen Beurkundung.

 

Zur Vorbereitung eines ersten Gesprächs über die Thematik können Sie uns den ausgefüllten “Fragebogen Übergabevertrag” zukommen lassen oder unmittelbar mit uns in Kontakt treten.